Gedächtnisprotokoll

Viele, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind, haben das Gefühl, dass sie das Erlebte niemals vergessen werden. Doch das stimmt so nicht. Erinnerungen verblassen. Erlebtes und später Gehörtes verschmelzen mit der Zeit miteinander. Deswegen ist es wichtig, nach erlebter Gewalt und Kriminalität ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Wir zeigen hier, wie und wann ein Gedächtnisprotokoll hilfreich sein kann und wie dieses angefertigt wird.

In welchen Zusammenhängen ist ein Gedächtnisprotokoll hilfreich?

Zwischen einer Strafanzeige und einem Strafverfahren können schon mal gut ein Jahr oder mehr vergehen. Infolgedessen ist es wahrscheinlich, dass Erinnerungen über eine so lange Zeit verblassen. Mit Blick auf eine Gerichtsverhandlung kann ein Gedächtnisprotokoll für eine geschädigte Person oder für Zeug*innen eine hilfreiche Erinnerungsstütze sein. Denn bei einer Aussage vor Gericht muss der*die Zeuge/*in persönlich berichten und kann dabei nicht aus einem Protokoll vorlesen. Wenn Zeug*innen im Vorfeld der Verhandlung ihr selbst verfasstes Gedächtnisprotokoll noch einmal durchlesen, sind sie oft sicherer im Auftreten und verstricken sich weniger in Erinnerungswidersprüche.

Weil Zeug*innenaussagen überhaupt sehr wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sind, verdient dieser Aspekt besondere Aufmerksamkeit. Dabei geht es nicht nur um die Aussagen unmittelbar geschädigter Personen, sondern eben auch um jene Personen, die als Zeug*innen etwas mitbekommen oder beobachtet haben. Auch sie sollten immer ein Gedächtnisprotokoll anfertigen (siehe dazu einige zu berücksichtigende formale Ansprüche im Merkkasten).

Ein Gedächtnisprotokoll kann übrigens auch hilfreich sein, wenn eine Aussage bei der Polizei erfolgen soll, oder für die Abgabe eines Kurzberichts bei einer Versicherung oder bei der Krankenkasse. Es trägt dazu bei, nicht ständig erneut die Geschehnisse formulieren zu müssen. Wenn sich Opfer nach einer erlittenen Gewalttat erst einmal dazu entscheiden, keine Anzeige zu erstatten, kann ein frühzeitig erstelltes Gedächtnisprotokoll später sehr nützlich sein. So kann eine betroffene Person in Ruhe überlegen, ob es etwas später nicht doch noch ratsam sein kann, eine Anzeige zu erstatten. Oft wird das in Fällen von häuslicher Gewalt beobachtet, dass Betroffene nicht sogleich Anzeige erstatten, manchmal auch eine bereits gestellte Anzeige später wieder zurückziehen.

Wenn es später brenzlig für Betroffene wird und Gesundheit und/oder Leben ernsthaft in Gefahr erscheinen, kann ein Gedächtnisprotokoll eines von mehreren wertvollen Indizien – also „tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat“ – sein, um ein Gewaltschutzverfahren erfolgreich umsetzen zu können. Ein Gewaltschutzverfahren wird angestrebt, um die „räumliche Trennung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft unmittelbar zu bewirken“.

Wie und wann wird ein Gedächtnisprotokoll angefertigt?

Wichtig beim Anfertigen des Gedächtnisprotokolls ist die zeitliche Nähe zum Ereignis. Die Gefahr besteht, dass mit fortschreitender Zeit die Angaben ungenauer werden. Inhaltlich sollte ein Gedächtnisprotokoll möglichst viele Einzelheiten enthalten, die unmittelbar vor und nach sowie während der Tat wahrgenommen wurden. Empfehlenswert ist außerdem eine chronologische Ordnung, also wie die Ereignisse zeitlich abgelaufen sind. Auch erwähnte scheinbare Nebensächlichkeiten können in einem Gedächtnisprotokoll die Glaubwürdigkeit der Gesamtdarstellung stärken.

Gedächtnisprotokoll vs. Strafanzeige?

Strafanzeige kann bei den Strafverfolgungsbehörden – also bei der Staatsanwaltschaft, den Amtsgerichten, bei der Polizei – oder über einen Rechtsanwalt erstattet werden. Bei der Polizei ist dies bequem auch per Internetwache möglich. Gerade hier kommt es immer wieder vor, das Betroffene versuchen, ihr mühsam geschriebenes Protokoll in den Anzeigentext einzugeben. Meistens stellen sie dann fest, dass die zulässige Anzahl der Zeichen schnell überschritten wird. Manche sind davon enttäuscht. Doch sollten sie wissen, dass sie ihr gesamtes Protokoll auch noch später abgeben können. Denn erst nach einer Anzeige werden Tathergang und -umstände durch die Ermittlungsbehörden aufgeklärt.

Wer wegen einer Aussage bei der Polizei vorspricht, ist bestens vorbereitet, wenn er*sie ein Gedächtnisprotokoll im Vorfeld angefertigt hat. Im persönlichen Gespräch können weitere Details zum erlittenen Ereignis auch noch ergänzt werden. Wer Anzeige bei der Polizei erstattet, sollte nicht vergessen zu erklären und aufzuschreiben, dass man damit ausdrücklich auch eine Strafanzeige erstatten will.

MANEO empfiehlt: Wenn Du Zeug*in oder Betroffene*r von Gewalt oder Kriminalität geworden bist, fertige immer ein Gedächtnisprotokoll an – auch wenn Du erst einmal keine Polizei hinzuziehen möchtest. Im persönlichen Gespräch mit MANEO kannst Du mögliche Unsicherheiten besprechen. Vereinbare dazu gerne einen Termin mit uns unter Tel. 030 216 33 36, tgl. von 17-19 Uhr, oder 24/7 unter maneo (@) maneo.de oder unter www.maneo.de/report.

Je kürzer das Ereignis zurückliegt, desto besser sind Deine Erinnerungen. Warte deswegen nicht zu lange mit der Anfertigung eines Protokolls. Erzähle detailreich und ganz persönlich. Nimm das Angebot von MANEO wahr, über Unsicherheiten in einem persönlichen Gespräch zu reden.