Zwangsverheiratung

Was bedeutet Zwangsverheiratung?
Davon spricht man, wenn jemand durch Ausübung
von Gewalt oder Drohungen zum Eingehen einer
Ehe gezwungen wird. Das kann eine formell
(z.B. Standesamt) oder informell (z.B. religiöse
Zeremonie) geschlossene Ehe sein. Dazu gehört
auch, wenn Betroffenen die Aufl ösung einer
(Zwangs-) Ehe durch Scheidung oder Tren-
nung unter Androhung von Gewalt oder durch
Entziehung existenzieller Grundlagen unmöglich
gemacht wird.
Weiterhin zählen dazu: wenn die Weigerung,
eine Ehe einzugehen, ignoriert wird; wenn
Betroffene aus Angst nicht wagen, sich dem
zu widersetzen, oder wenn mit finanziellen
oder ausländerrechtlichen (z.B. Ausweisung)
Konsequenzen gedroht wird.
Betroffene sind gezwungen auf eine frei gewählte
Liebesbeziehung zu verzichten, um eine Ehe
mit einem unbekannten Menschen einzugehen.
Eine klare Unterscheidung zwischen Zwangsehe
und einer arrangierten Ehe ist nicht mehr möglich.
Eine arrangierte Ehe ist es meist, wenn Eltern oder
Verwandte eine Ehe initiieren, die dann aber im
„Einverständnis“ beider Eheleute geschlossen
wurde.

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